Nutzerbeirat
Zur Beratung des Präsidiums und des Senats hat der Senat der Universität Potsdam den Nutzerbeirat für die Universitätsbibliothek gebildet.
Grundsätze des Nutzerbeirats
Anregungen und Vorschläge zur Optimierung des Serviceangebots der Universitätsbibliothek werden gerne entgegengenommen.
Kontakt studentische Vertreter (
ub-nutzerbeirat@uni-potsdam.de):
- Standort Babelsberg: Matthias Holland
- Standort Golm: Milan Gebhardt
- Standort Neues Palais: Ina Hünich
Die Sitzungen des Nutzerbeirats sind nicht öffentlich.
Grundlage der Arbeit der Universitätsbibliothek ist
§ 68 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes
§ 68 Hochschulbibliothek
(1) Die Hochschulbibliothek ist eine zentrale Betriebseinheit der Hochschule. Sie versorgt Lehre,
Forschung und Studium mit Literatur und anderen Informationsträgern. Sie berät und unterstützt die
Fachbereiche bei der Versorgung mit Informationsträgern und berücksichtigt deren Vorschläge bei der
Beschaffung. Sie fördert durch Schulungs- und Lehrangebote die Informations- und Medienkompetenz
an der Hochschule. Sie fördert den freien Zugang zu wissenschaftlichen Informationen.
(2) Die Hochschulbibliothek arbeitet mit anderen Bibliotheken und Einrichtungen der Information,
Kommunikation und Dokumentation außerhalb des Hochschulwesens zusammen. Sie nimmt
gegebenenfalls regionale oder zentrale Aufgaben wahr, soweit die Erfüllung ihrer Aufgabe nach
Absatz 1 Satz 2 nicht beeinträchtigt wird.
(3) Die Hochschule sorgt unter Beteiligung der Hochschulbibliothek dafür, dass die Informations- und
Kommunikationsversorgung der Hochschule in eine einheitliche technische Struktur integriert wird.