1. Die UB Potsdam bietet den Lehrenden der Universität die Möglichkeit, Semesterapparate aus ihrem Bestand einzurichten. Der Umfang sollte 20 Medieneinheiten pro Lehrveranstaltung nicht übersteigen. Geschützte Bestände werden nur im Rahmen der dafür geltenden Benutzungsbedingungen zur Verfügung gestellt.
2. Medien aus Handapparaten werden nur nach Genehmigung des Handapparateinhabers in Semesterapparaten aufgestellt.
3. Medien, die ohnehin nicht ausleihbarer Präsenzbestand sind, werden nicht in den Semesterapparat aufgenommen, sondern verbleiben am Standort.
4. Bitte sorgen Sie rechtzeitig für Neubestellungen über den zuständigen Fachreferenten, wenn Sie Medien im Semesterapparat aufstellen möchten, die nicht im Bestand der UB zu finden sind. Eine Aufstellung ausgeliehener Titel aus anderen Bibliotheken ist nicht möglich.
5. Das Aufstellen privater Materialien zur Ergänzung des Semesterapparates ist möglich. Die Universitätsbibliothek übernimmt für Verlust oder Beschädigung jedoch keine Haftung.
6. Alle Semesterapparate werden in einem geschlossenen Block aufgestellt, der nach der Regensburger Verbundklassifikation geordnet ist. Die Zuordnung zu den einzelnen Veranstaltungen und zu den Namen der Lehrenden wird über die eingereichten Listen gewährleistet. Diese Listen können über die Homepage der UB eingesehen werden und liegen in den Bereichen der Semesterapparate aus.
7. Während des Semesters sind in Semesterapparaten aufgestellte Medien nicht entleihbar. In besonderen Fällen ist eine Ausleihe nach Rücksprache mit dem zuständigen Dozenten möglich.
8. Im Online-Katalog der UB finden Sie bei den einzelnen Titeln den Vermerk "Präsenzbestand" und den Hinweis, in welcher Benutzungseinrichtung dieser Titel derzeit einsehbar ist.
9. Die UB Potsdam bietet Ihnen die Möglichkeit, die Semesterapparatelisten elektronisch zu erstellen. Nutzen Sie dazu: Erstellen von Semesterapparatelisten.
10. Alle Semesterapparate werden jeweils zum Ende des Zeitraumes für Prüfungen und Praktika eines jeden Semesters aufgelöst. Anmeldungen und Listen für die Einrichtung eines Semesterapparates sollten bis spätestens 4 Wochen vor Semesterbeginn in der Universitätsbibliothek vorliegen.